Markierung – Keine Vollkaskoversicherung

Die letzten Minuten habe ich damit verbracht, mir vorzustellen, für wen der Aufdruck auf dem abgebildeten Karton sein soll, was er bedeuten und wie die Anweisung überhaupt möglich sein soll.

Zweifelhafte Handhabungszeichen für Transportpersonal
Druckempfindlicher Inhalt

Die Botschaft scheint klar:

Druckempfindliche Waren
Immer mindestens 70 kPa Druck einhalten

Sofern man der englischen Sprache mächtig ist.

Soll damit der Umgebungs-, also Luftdruck, gemeint sein? Unsere gesetzliche Einheit für diesen ist doch aber hPa, Hectopascal. Die Umrechnung ist einfach und ergibt: 70 kPa entsprechen 700 hPa. Hätten Sie das auf Anhieb gewußt? Weiß das der Speditionsmitarbeiter oder das Personal vom Paketdienst?

700 hPa entsprächen einem sehr niedrigen Luftdruck, der jedoch noch nie erreicht wurde. Der Weltrekord beim niedrigen Luftdruck beträgt 870 hPa. Aber nur auf Meereshöhe.

Könnte es mit der Höhe zu tun haben?

Bei der sogenannten Standardatmosphäre beträgt der Luftdruck auf Meereshöhe 1013,2 hPa. Der Druck nimmt mit der Höhe rasant ab und würde knapp unter der Zugspitze (2.962 Meter) ca. 690 hPa betragen. Das Paket dürfte also nicht auf die Zugspitze geliefert werden.

Vielleicht ist der Aufdruck für die Luftfracht gedacht?

In Flugzeugen mit Druckkabine wird eine Dichtehöhe hergestellt, die in etwa einer Höhe von 2.000 Metern entspricht, das wären dann ca. 780 hPa. Also sicher.

Es bleibt also wieder einmal der Fantasie des Transportpersonals überlassen, was der Versender damit abverlangt. Ich aber behaupte einfach einmal, dass dieser Text genauso wenig Beachtung finden wird wie die übrigen Symbole auf diesem und allen anderen Paketen.

Stapelbegrenzung Symbol Nr. 2403 der ISO 7000
Stapelbegrenzung Nr. 2403 der ISO 7000

ISO 7000 Stapelbegrenzung

Nehmen wir das rechte Symbol. Es handelt sich um die Nr. 2403 der ISO 7000 und bedeutet Stapelbegrenzung.

Soll heißen: „Größte Anzahl identischer Packstücke, die gestapelt werden dürfen, wobei „n“ für die Anzahl der zulässigen Packstücke steht”. Auf den ersten Blick klar. Bei näherer Überlegung stellt sich jedoch die Frage, ob zwei identische Packstücke auf den unteren Karton gestellt werden dürfen oder ob der Stapel aus insgesamt nur zwei Packstücken bestehen darf. Und wesentlich: Das gilt nur für identische Packstücke.

Es bleibt also wieder einmal der Phantasie des Transportpersonals überlassen, was der Versender diesem abverlangt. Ich behaupte einfach einmal, dass dieser Text genauso wenig Beachtung finden wird, wie die übrigen Symbole auf diesem und allen anderen Paketen.

Massengutverkehr

Wer soll das alles lesen und beachten? Und wie sieht die zwangsläufig raue Praxis im Massengutverkehr aus?

Das Personal der Transport- und Umschlagbetriebe hat schlichtweg gar keine Zeit und Gelegenheit, sich mit den teils phantasievollen Hinweisen, Symbolen und Appellen auf den Packstücken zu beschäftigen. Einzig die Barcodes sind von Interesse, weil es eben schnell gehen muss.

Nach Schadensfällen werden jedoch keine juristischen Argumentationen gescheut, ungeachtet der praktischen Realisierbarkeiten darauf zu beharren, dass man schließlich die Kennzeichnungen hätte beachten müssen.

Fazit

Verpackungen müssen systemfähig und für die teils extremen Transportbelastungen im Massenpaketstrom ausgelegt sein. Überstapelung, Um- und Herunterfallen sowie das Werfen von Packstücken ist keine Seltenheit und aus sachverständiger Sicht als systemimmanent zu bezeichnen.

Deshalb rate ich der Verüackung mehr Aufmerksamkeit zu widmen und weniger zu versuchen, Verpackungsprobleme in die Verantwortung des Transportpersonals zu delegieren.

Aber so nicht

Das hat natürlich Grenzen. Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.

Das Beispiel auf der rechten Seite stellt ein Extrem dar, das nicht nur in Bezug auf Warenfürsorge schärfstens verurteilt werden muss. Die Stapelung ist lebensgefährlich und verstößt gegen alle Unfall- verhütungsvorschriften.

Chaotische Lagerung
Lebensgefährlich und gegen jede UVV

Siehe auch Beitrag zur Stapelbegrenzung

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