Darf ich Packstücke einfach in den Container hineinstellen?

Auf keinen Fall dürfen Packstücke ungesichert in Container verladen werden, transportgerechte Containersicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Niedergezurrte Kiste in einem Container

Niederzurrung einer Kiste in einem Container

Waren und Packstücke müssen innerhalb von Containern gegen Beschleunigungen wie Verzögerungen und damit gegen Verrutschen mittels geeigneter Maßnahmen und Einrichtungen gesichert werden. Und zwar in allen Richtungen. Das ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle wie haftbare Tätigkeit.

Das Transportpersonal, das den Container übernimmt, muss sich darauf verlassen können, dass dieser den entsprechenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien entsprechend gesichert ist. Denn diese können sich bei verschlossenen oder versiegelten Boxen nicht davon überzeugen, ob das auch wirklich so ist.

In diesem Bereich wird aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit viel gefährlicher Unfug getrieben. Bei Verkehrskontrollen entpuppt sich so mancher Container als rollende Zeitbombe und wird von den Behörden festgesetzt. Gerade die Hochachse wird oft vernachlässigt. Die Packstücke, besonders die schweren, werden nicht nach oben arretiert, weil Versender der Meinung sind, dass sich schwere Stücke nicht bewegen.

 

Irrtum: Gerade die schweren sind dazu prädestiniert, durch Erschütterungen ihre Lage zu verändern.

Bleibt noch anzumerken: Ein voller Container ist die beste Ladungssicherung!

 

 

 

 

 

 

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