Die Krux mit der Schrumpffolie – Teil 2 – Einschrumpfen und Ladungssicherung

Fertig verpacktes Exportgut in Schrumpffolie

Eingeschrumpftes Exportgut vor Verladung

Es ist vermehrt zu beobachten, dass für den Export bestimmte Packgüter durch Einschrumpfen verpackt werden. Der Hauptgrund ist natürlich in den Verpackungskosten zu suchen. Bei dieser Methode werden meistens jedoch zwei wichtige Aspekte ausgeklammert. Hier möchte ich auf die Problematik der Packstück- und Ladungssicherung hinweisen, die klimatischen Risiken wurden bereits ausführlich behandelt.

Beim Einschrumpfen wird das Packgut üblicherweise auf einen Boden aufgesetzt, arretiert, gepolstert und zwecks temporärem Korrosionsschutz in eine Foliensperrschicht eingeschweißt oder einer VCI-Atmosphäre ausgesetzt. Darüber wird dann eine schrumpfbare Folie gestülpt und mit offener Flamme geschrumpft.

Davon ausgehend, dass diese Maßnahmen dem Schutzanspruch des Packgutes mechanisch und klimatisch gerecht werden können, stellt sich eine wichtige Frage:

Wie kann das Packstück auf Straßenfahrzeugen und Containern gesichert werden?

Eingeschrumpftes Packstück fertig verpackt

Mit Schrumpffolie verpacktes Exportgut

Meinen Beobachtungen zufolge wird diese Disziplin bei Exportverpackern oft außer Acht gelassen. So werden in vielen Fällen Packstücke abgeliefert, die nicht sicherbar sind oder es durch Sicherungsmaßnahmen zwangsläufig zu Beschädigungen der schützenden Sperrschichten kommt. Dazu sei angemerkt, dass Exportverpackungen ohne stabile und formgebende Außenstruktur in den überwiegenden Fällen nicht oder nur sehr schwer zu sichern sind.

Ich vertrete die Meinung, dass es im unverzichtbaren Verantwortungsbereich der professionellen Exportverpckung liegt, transportgerechte leicht sicherbare Packstücke abzuliefern. Mit anderen Worten: Verkehrssicher im Sinne von §22 und §23 der StVO. Verkehrssicher heißt nichts anderes, als den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Und grundsätzlich ist Sicherheit keine Kostenfrage, zumindest in der Rechtsprechung.

In diesem Zusammenhang höre ich oft ein sehr schwaches wie riskantes Argument:

Mein Kunde will das so, der Rest ist mir egal!

Zu stark geschrumpfte gerissene Folie

Zu stark geschrumpfte Folie an den Heftpunkten gerissen

Doch was ist mit der Verantwortung und Informationspflicht des Fachbetriebs? Der Auftragnehmer wird durch Übernahme eines Verpackungsauftrags zum Warenfachmann und kann sich im Schadensfall nicht auf die Weisung seines Auftraggebers beziehen oder sich damit herausreden, dass er nur dessen Weisungen gefolgt ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die „Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen“ hinweisen, die ab dem 20.05.2017 nationales Recht darstellen. Darin ist ein neuer Begriff zu finden, der wie folgt lautet:

Mangelhafte Ladungssicherung durch mangelhafte Verpackung

Fazit

Exportverpackung in Schrumpffolie kann sinnvoll und ausreichend sein, bringt aber spezifische Probleme und Risiken mit sich.

 

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