CTU-Code – Stand der Technik

Im November 2014 wurde der neue CTU-Code ratifiziert, der die veralteten CTU-Packrichtlinien aus dem Jahr 1997 dadurch abgelöst hat. Ziel und Anlass der Überarbeitung war die Erhöhung der Sicherheit für multimodale Verkehre mit Schwerpunkt Container.

In Zusammenarbeit einer international besetzen Expertengruppe unter Leitung der UNO-Organisationen IMO (International Maritime Organization), UNECE (Economic Commission for Europe) und ILO (International Labour Organization) wurde ein 130 starkes Regelwerk als

„Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code)“

in englischer Sprache geschaffen. Das Regelwerk wird ab 2018 für Gefahrgutbeförderungen verbindlich.

Das Bundesministerium für Verkehr hat das Werk mit dem Titel

„CTU-Code Verfahrensregelen der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Beförderungseinheiten“

in deutscher Sprache als „Stand der Technik“ verabschiedet werden.

Die Inhalte setzen sich aus 13 Kapiteln und 10 Anhängen zusammen. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit Ergänzungen zu Gefahrgutbeförderungen. Insgesamt betrachtet spielen Container die Hauptrollen, besonders was die Gewichte betrifft, die künftig vor Übernahme verwogen und nachgewiesen werden müssen.

Das Werk behandelt ausführliche und konkrete Beispiele mit  Empfehlungen und Berechnungsgrundlagen für das Stauen und Sichern von Packstücken. Beschrieben werden auch neun klar abgegrenzte Verantwortungsbereiche vom Packen über das Verladen bis zum Auspacken, die mit Dos and Don’ts (Tun/Lassen) dargestellt werden. Der Verhütung von Kondensationsschäden ist ein eigener Anhang gewidmet.

Wie im Vorgängerwerk wird auch auf die erforderlichen Schulungsmaßnahmen abgehoben, einen Rahmenlehrplan wie in den CTU-Packrichtlinien gibt es aber nicht.

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