Tatort Trockenkammer – Von wegen HT-Holz

Holzschädlinge sind reiselustige Touristen. Die bei uns Heimischen will man woanders nicht haben. Die von woanders wollen wir nicht haben. Ein beliebtes Transportmittel sind Verpackungen aus Holz.

Deshalb haben sich viele Staaten auf ein internationales Pflanzenschutzabkommen (IPPC = International Plant Protection Convention) verständigt, das in 17 einzelnen Richtlinien (ISPM = International Standards for Phytosanitary Measures) unterschiedliche Pflanzenschutzbereiche behandelt.

Für uns ist die ISPM Nr. 15, Richtlinien zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel maßgebend. Darin werden unterschiedliche Behandlungsmethoden für Verpackungsholz genannt. Die Häufigste ist die Hitzebehandlung (Heat Treatment), bei der entrindetes Holz für mindestens 30 Minuten auf eine Kerntemperatur von 56 °C erhitzt werden muss. Die Behandlung darf nur von zugelassenen und überwachten Betrieben durchgeführt werden, die ihre jeweiligen Behandlungsverläufe nachweisen und dokumentieren müssen. Diese Dokumente sind bei Holzlieferungen von Sägewerken oder Holzhändlern den Verpackungsbetrieben auszuhändigen.

Verpackungen, die aus so behandeltem Holz, sogenanntem HT-Holz, hergestellt werden, müssen mit dem entsprechenden Symbol „HT“ gekennzeichnet werden. Es zeigt an, dass international anerkannte Maßnahmen angewendet wurden. Auch die Verpackungsbetriebe müssen zugelassen und überwacht werden und verfügen über eine Zulassungsnummer.

So weit so gut, zumindest in der Theorie.

Lebender Schädlingsbefall in HT-Holz

Lebender Befall in angeblichem HT-Holz

In der Praxis wird häufig HT-Holz verkauft, das nie eine Trockenkammer von innen gesehen hat, bestenfalls daran vorbeigefahren wurde. Der verlässliche Nachweis, dass Holz tatsächlich hitzebehandelt wurde, und mitgelieferte Dokumente sich eben genau auf die jeweilige Ware beziehen, ist so gut wie nicht oder nur sehr schwer und nur von Fachleuten mit viel Erfahrung möglich.

Treu und Glaube heißt die Devise, Papier ist geduldig, dem Betrug sind Tür und Tor geöffnet. Größtenteils wissen die Behörden Bescheid und warten nur auf Hinweise auf Verstöße. Dann ist die Zulassung weg.

Ein zusätzliches, leicht vermeidbares Transportrisiko. Suchen Sie sich Ihren Verpackungsbetrieb gut aus und der Verpackungsbetrieb möge sich seine Holzlieferanten gut aussuchen.

Unbehandeltes Holz nachträglich mit ISPM-Symbol markiert

Unbehandelt, kein Dokument und falsche Nummer

Einem Versender kann das gewiss nicht egal sein. Wenn aus einer gestempelten Verpackung bei Importkontrollen lebender Schädlingsbefall festgestellt wird, kann das weitreichende und sehr kostspielige Konsequenzen haben. Sogar Totalverlust der Sendung ist möglich.

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